50 Jahre Frauenstimmrecht



Seit bald 50 Jahren, seit dem 7. Februar 1971, dürfen in der Schweiz auch Frauen abstimmen. Die Männer hatten endlich an der Urne beschlossen auch den Frauen das Stimmrecht zu geben.

Am 7. Februar 1971 sagten 65,7 % der Schweizer Männer Ja zum «Bundesbeschluss über die Einführung des Frauenstimm- und Wahlrechts in eidgenössischen Angelegenheiten». Die Stimmbeteiligung lag bei 57.7%.

Die Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Obwalden, Schwyz, St. Gallen, Thurgau und Uri lehnten die Vorlage ab. Im Zuge der Entwicklung auf Bundesebene führten die meisten Kantone kurz vor, nach oder zeitgleich mit dem eidgenössischen auch das kantonale und teilweise das kommunale Frauenstimmrecht ein. Manche Gemeinden verzögerten die Einführung des Frauenstimmrechts bis in die 1980er Jahre. In Appenzell Ausserrhoden entschied 1989 ein knappes Handmehr an der Landsgemeinde zugunsten des Frauenstimmrechts. Appenzell Innerrhoden führte erst 1991 nach dem Entscheid des Bundesgerichts als letzter Kanton das Frauenstimmrecht ein.

Die Einführung des Frauenstimmrechts verdanken wir dem jahrzehntelangen, unermüdlichen Kampf unserer Genossinnen und Genossen. Bereits im Jahr 1904 wurde das Frauenstimmrecht in das Programm der SP aufgenommen und war 1918 eine wichtige Forderung beim Landesstreik.

Die SP Schweiz und die SP Frauen* Schweiz wollen in den Monaten rund um den 7. Februar 2021 das 50-Jahre-Jubiläum des Frauenstimmrechts gebührend feiern.

  • Hier geht es zum Erinnerungsvideo von unserem Fest in Unterbäch vom 5. Juni 2021
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