Sexualisierte Gewalt ist in der Schweiz weit verbreitet: Jede fünfte Frau war schon selber betroffen. Personen aus marginalisierten Gruppen, insbesondere nicht-weisse Frauen, Frauen mit Behinderung, sowie trans und intergeschlechtliche Personen sind noch um ein Vielfaches stärker gefährdet.
Obwohl diese massiven Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung extrem häufig vorkommen, bleiben sie in der Schweiz meist straflos.
Grund dafür ist auch unser veraltetes Sexualstrafrecht, insbesondere die gefährliche Vergewaltigungsdefinition. Heute gilt nur ungewolltes vaginales Eindringen bei einer “Person weiblichen Geschlecht” als Vergewaltigung und das nur, wenn sie z. B. durch physische Gewalt oder Drohung dazu gezwungen wurde.
Die Realität sexualisierter Gewalt sieht ganz anders aus: Erstens können Personen unabhängig von Geschlecht und Körper Opfer von Vergewaltigung werden. Zweitens ist auch ungewollter oraler und analer Geschlechtsverkehr als Vergewaltigung einzustufen. Drittens ist nicht der Zwang, sondern die fehlende Zustimmung bei einer Vergewaltigung das entscheidende Kriterium. Sexuelle Selbstbestimmung heisst nämlich, dass jede Person selber bestimmen kann, ob und wie sie sich einer sexuellen Handlung hingeben will.
Nun wird das Sexualstrafrecht überarbeitet. Die Rechtskommission des Ständerates hat ein Entwurf für die Revision in die Vernehmlassung geschickt, aber der Vorschlag sieht keine Neudefinition von Vergewaltigung vor und ist deshalb klar ungenügend.
Vergewaltigung neu definieren
Das Sexualstrafrecht muss die Realität sexualisierter Gewalt endlich anerkennen! Die SP Frauen* und die SP Schweiz fordern nachdrücklich die Neudefinition von Art. 190 Vergewaltigung nach dem Grundsatz “Nur Ja heisst Ja”: Jede sexuelle Handlung ohne Zustimmung ist als Vergewaltigung (Art. 190) anzuerkennen und zwar unabhängig von Geschlecht und Körper der betroffenen Person. Nur so kann das Sexualstrafrecht das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung effektiv schützen.
News
- Ein kämpferisches Zeichen für „Nur Ja heisst Ja“ in Zürich – hier geht es zu unserer Medienmitteilung vom 21. Mai 2022.
- Sexualstrafrecht: Bundesrat ohne Haltung! Hier geht es zu unserer Medienmitteilung vom 13. April 2022.
- 11’710 Personen haben auf unseren Aufruf hin eine Stellungnahme zum Sexualstrafrecht verschickt. Sie fordern die Neudefinition von Vergewaltigung nach dem Grundsatz „Nur Ja heisst Ja“. Hier geht es zur Medienmitteilung vom 10. Mai 2021.
- Lese hier unser Argumentarium.