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Oberstes Ziel ist die lückenlose Umsetzung des Artikels 8, Absatz 3 der Bundesverfassung: "Mann und Frau sind gleichberechtigt. Das Gesetz sorgt für ihre Gleichstellung, vor allem in Familie, Ausbildung und Arbeit. Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige Arbeit."
Daraus abgeleitet verfolgen wir
frauenspezifische Ziele
die gleichberechtigte Mitbestimmung der Frauen in allen parteiinternen Gremien und in allen Behörden
die Erarbeitung von Positionen zu allen politischen Bereichen aus einer feministischen Sicht und deren Umsetzung
die volle Anerkennung der Persönlichkeitsrechte der Frau, ihre
Selbstbestimmung und der vollumfängliche Schutz gegen Verletzung ihrer
Würde im öffentlichen und privaten Raum